Die Statutarische Kommission setzt sich aus elf Vertreterinnen und Vertretern des Lehr- und Forschungspersonals und sechs Beauftragten des Mittelbaus zusammen.
Sofern genügend Kandidaturen vorliegen, ist jede kantonale/regionale Hochschule mit mindestens einer Person je Zugehörigkeitsgruppe in der Statutarischen Kommission vertreten und maximal 40 % der Mitglieder stammen aus dem gleichen Fachbereich.