Der Repräsentativrat der Manufacture verfügt über die folgenden Kompetenzen:
- Stellung nehmen zur akademischen Strategie der Hochschule,
- Stellung nehmen zu den Entwicklungsprojekten der Hochschule im Bereich Lehre und Forschung,
- Stellung nehmen zu den Richtlinien und Reglementen der Hochschule sowie zu den Rahmenstudienplänen,
- der Direktion der Hochschule Vorschläge unterbreiten oder Beschlüsse zu allen Fragen fassen, die La Manufacture betreffen,
- dem Stiftungsrat der Hochschule Änderungen des Reglements in Bezug auf die Organisation und/oder die Arbeitsweise des Rates zur Annahme unterbreiten.
Der Repräsentativrat äussert sich in beratender Funktion zu Themen, die ihm von der Direktion der Hochschule unterbreitet werden. Er besteht aus sieben Mitgliedern und ist wie folgt aufgeteilt:
- 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals (LFP),
- 1 Vertreterin bzw. Vertreter des Mittelbaus (MB),
- 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter des Verwaltungs- und technischen Personals (VTP),
- 3 Vertreterinnen bzw. Vertreter der Studierenden (STU).
Wenn keine gültigen Kandidaturen für die Vertretung des MB bzw. des LFP eingereicht wurden, kann die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter des LFP bzw. des MB auf zwei erhöht werden, sofern die eingereichten Kandidaturen dies zulassen.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und das Mandat der Vertreterinnen und Vertreter des LFP und des VTP kann einmal verlängert werden. Für den MB und die Studierenden beträgt die Amtsdauer zwei Jahre und das Mandat kann dreimal verlängert werden. Das Reglement des Rates kann hier eingesehen werden.