HE-Arc

Der Personalrat der HE-Arc ist das partizipative und beratende Organ der HE-Arc. In dieser Funktion ist er berechtigt, für das Personal zu verhandeln, und verfügt über die folgenden Kompetenzen:

  • Er nimmt Stellung zu Fragen betreffend Arbeits- und Gehaltsbedingungen.
  • Er wirkt an der Genehmigung des Personalstatuts mit.
  • Er nimmt Stellung oder unterbreitet Anträge in Zusammenhang mit allen allgemeinen Fragen, die für das Personal von Interesse sind.

Allgemein diskutiert der Personalrat regelmässig mit der Generaldirektion der HE-Arc über diverse Themen. Dazu zählen unter anderem:

  • Leistungsvertrag, einschliesslich strategischen Ziele, Finanz- und Entwicklungsplan,
  • Budget und Rechnung der HE-Arc,
  • Fragen im Zusammenhang mit dem Leben an der Hochschule sowie der Gesundheit und Sicherheit.

Der Rat tritt so oft wie nötig, jedoch mindestens zweimal pro Jahr zusammen.


Die Mitglieder des Personalrats der HE-Arc, die jeweils für 4 Jahre gewählt werden, sind:

  • 4 Vertreterinnen und Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals,
  • 3 Vertreterinnen und Vertreter des Verwaltungs- und technischen Personals,
  • 2 Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus.

Sofern es die eingereichten Kandidaturen zulassen, stammen die Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus nicht aus demselben Fachbereich der HE-Arc. Die stellvertretenden Mitglieder des Personalrats werden aus den Reihen der Ersatzpersonen bestimmt.

Zudem benennt der Personalverband der HE-Arc (Association du personnel Arc) zwei seiner Mitglieder, die ihn im Personalrat der HE-Arc vertreten. Die Ernennung dieser Personen ist nicht Gegenstand einer Wahl.

Das Organigramm der HE-Arc und die aktuelle Zusammensetzung des Personalrats können hier eingesehen werden.

Der Studierendenrat der HE-Arc ist das partizipative und beratende Organ der Studierenden der HE-Arc. In dieser Funktion wird der Rat zu den grossen Leitlinien der Politik und der Funktionsweise der HE-Arc konsultiert.

Der Rat besteht aus sieben Studierenden, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden, wobei das Mandat einmal verlängert werden kann. Jeder Fachbereich der HE-Arc hat Anspruch auf mindestens ein und höchstens drei Mitglieder. Gibt es bei den Wahlen keine Kandidierenden aus einem Fachbereich, bleibt der minimal dafür reservierte Sitz unbesetzt. Der Rat tritt so oft wie nötig, jedoch mindestens einmal pro Jahr zusammen.

Das Organigramm der HE-Arc und die aktuelle Zusammensetzung des Studierendenrates können hier eingesehen werden.