Warum kandidieren?

Eine Kandidatur für die verschiedenen Mitwirkungsorgane der HES-SO und Ihrer Hochschule bietet Ihnen die Chance, über Ihren alltäglichen Rahmen hinaus zu denken, zu handeln, Kontakte zu knüpfen und Gespräche zu führen. Sie haben damit die Möglichkeit, die Herausforderungen auf der Ebene einer Hochschule, eines akademischen Fachbereichs und der gesamten HES-SO besser kennenzulernen und die Fachhochschule der Westschweiz mitzugestalten.

Eine Mitarbeit in diesen Gremien ermöglicht es Ihnen:

  • die Interessen Ihrer Zugehörigkeitsgruppe zu vertreten,
  • Ihre Meinung zu äussern und Ihre Erfahrungen zu teilen,
  • Entscheidungen zu beeinflussen, die die Zukunft Ihrer Hochschule und der HES-SO prägen werden,
  • sich am Leben der HES-SO und Ihrer Hochschule zu beteiligen,
  • Personen mit unterschiedlichem Hintergrund zu treffen und Ihr Netzwerk zu erweitern,
  • neue Kompetenzen zu erwerben, die Ihnen in Ihrer weiteren Ausbildung und in Ihrer beruflichen Laufbahn von Nutzen sein werden.

Die partizipativen Gremien sind auf zwei Ebenen angesiedelt:

2023 werden nicht nur die Mitwirkungsorgane der HES-SO erneuert. Gleichzeitig finden an den folgenden Hochschulen ebenfalls Wahlen für die folgenden Gremien statt:

Weitere Informationen über die Anzahl der zu besetzenden Sitze in den einzelnen Mitwirkungsorganen und deren Funktionsweise finden Sie entweder unter Gremien oder indem Sie direkt auf die Links klicken.

Im Zusammenhang mit den Wahlen ist die Gemeinschaft der HES-SO in vier Zugehörigkeitsgruppen unterteilt. Sofern die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind, haben alle die Möglichkeit, die Vertreterinnen und Vertreter der eigenen Gruppe in die verschiedenen Gremien zu wählen und/oder sich selbst als Kandidatin oder Kandidat zur Verfügung zu stellen.

Zur Teilnahme an den Wahlen sind eingeladen:

  • alle aktuell immatrikulierten Studierenden (Bachelor, Master, MAS und EMBA),
  • die Mitglieder des Mittelbaus mit einem Beschäftigungsgrad von mehr als 20 %,
  • die Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals mit einem Beschäftigungsgrad von mehr als 20 %,
  • alle Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals mit einem Beschäftigungsgrad von mehr als 20 %.

Für die folgenden Gremien:

  • Immatrikulierte Studierende können sich für den Kooperationsrat, den Mitwirkungsrat ihres Fachbereichs und einige spezifische Gremien ihrer Hochschule bewerben und/oder ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen.
  • Die Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals können sich für den Kooperationsrat, den Mitwirkungsrat ihres Fachbereichs, die Statutarische Kommission, die Personalkommission und einige spezifische Gremien ihrer Hochschule bewerben und/oder ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen.
  • Die Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals können sich für den Kooperationsrat, den Mitwirkungsrat ihres Fachbereichs, die Personalkommission und einige spezifische Gremien ihrer Hochschule bewerben und/oder ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen.
  • Die Mitglieder des Mittelbaus können sich für den Kooperationsrat, den Mitwirkungsrat ihres Fachbereichs, die Statutarische Kommission, die Personalkommission und einige spezifische Gremien ihrer Hochschule bewerben und/oder ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen.

Zu beachten ist, dass Praktikantinnen und Praktikanten, Mitglieder der leitenden Organe der HES-SO sowie Mitglieder der Wahlkommission weder kandidieren noch wählen dürfen.

Wenn Sie an zwei Hochschulen arbeiten, sind die vorrangigen Vertragsverhält­nisse (der höhere Beschäftigungsgrad) massgebend.

Um genau zu erfahren, für welche Gremien Sie kandidieren können und für welche Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen können, laden wir Sie ein, auf die Seite Meine Möglichkeiten zu gehen.

Ihre Kandidatur können Sie ganz einfach einreichen: Klicken Sie hier!

Die Frist für die Einreichung von Kandidaturen ist der 30. Januar 2023. Wenn Sie auf einer gemeinsamen Liste mit anderen Interessierten kandidieren möchten, geben Sie dies bitte unter der Rubrik «Interessengemeinschaft» im Formular an. Ihre Zugehörigkeit wird in Ihrem Kandidatenprofil auf dieser Webseite sowie auf der Wahlliste vermerkt.

Mit Ihrer Kandidatur erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Fotos und Informationen zu Ihrem Profil von der HES-SO zu Kommunikationszwecken im Rahmen der Wahlen 2023 verwendet werden dürfen.

Sobald Sie Ihre Kandidatur eingereicht haben und diese validiert wurde, geht es für Sie darum, die Wählerinnen und Wähler davon zu überzeugen, für Sie zu stimmen: persönliche Beziehungen, soziale Netzwerke, Kontakte zu Vereinigungen und Verbänden, Präsentationen an Ihrer Hochschule usw. Nutzen Sie alle Kanäle, um über sich selbst und Ihre Ideen/Vorschläge zu informieren, mit denen Sie Ihre Institution voranbringen wollen!

Mit Ihrer Kandidatur erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Fotos und Informationen zu Ihrem Profil von der HES-SO zu Kommunikationszwecken im Rahmen der Wahlen 2023 verwendet werden dürfen.

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter handeln als Einzelpersonen und setzen sich dafür ein, die Interessen ihrer Gemeinschaft auf kollegiale Art und Weise zu vertreten und zu verteidigen. In den partizipativen Gremien haben Dialog und gegenseitige Verständigung einen hohen Stellenwert. Das Ziel ist, Lösungen zu finden, die die Vielfalt der HES-SO widerspiegeln.

Je nach Rat haben die gewählten Personen nicht die genau gleichen Verantwortlichkeiten: Sie können für Stellungnahmen, Vorschläge oder gar Verhandlungen zuständig sein. Welche Aufgaben und Kompetenzen die einzelnen Räte und Kommissionen haben, sind in den jeweiligen Reglementen und Vereinbarungen der Gremien im Detail beschrieben. In allen Gremien sind die gewählten Personen verantwortlich dafür, Ideen, Erfahrungen und Meinungen einzubringen, um Projekte und Entscheidungen mit den Gegebenheiten und der Vielfalt vor Ort in Verbindung zu bringen. Geplant ist, dass die gewählten Personen ihr Amt am 11. April 2023 antreten.

Die Studierenden erhalten am Ende ihres Studiums eine Bescheinigung über ihre Mitwirkung in einem Gremium. Das Engagement von Studierenden, die in den Kooperationsrat, die Mitwirkungsräte der Fachbereiche und die partizipativen Gremien der Hochschulen gewählt wurden, wird auch in den Diplomzusätzen erwähnt.

Was die Mitglieder des Mittelbaus betrifft, so hat sich der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihre Teilnahme an den Sitzungen der Mitwirkungsorgane der HES-SO zu gestatten. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter dürfen somit gemäss den von ihrem Arbeitgeber festgelegten Modalitäten an den Sitzungen teilnehmen.