Die formelle Rolle des Kooperationsrates besteht insbesondere darin:
- Stellung zur Zielvereinbarung und zum Budget der HES-SO zu nehmen,
- Position zu den Vorschlägen zu beziehen, die die Stellung des Personals sowie der Studierenden betreffen,
- sich zu Fragen zu äussern, die die HES-SO und ihre Hochschulen im Allgemeinen betreffen,
- Beschlüsse zu Fragen im Zusammenhang mit der HES-SO zu treffen,
- dem Rektorat allgemeine Vorschläge zu unterbreiten.
Der Kooperationsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- 8 Vertreterinnen und Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals,
- 3 Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus,
- 4 Vertreterinnen und Vertreter des Verwaltungs- und technischen Personals,
- 6 Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden.
Sofern genügend Kandidaturen vorliegen, stammen die Vertreterinnen und Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals und der Studierenden aus den sechs Fachbereichen der HES-SO, wobei maximal 40 % von ihnen derselben kantonalen/regionalen Hochschule zugehören dürfen. Ausserdem ist ein Sitz des Verwaltungs- und technischen Personals für einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der Rektoratsdienste reserviert.