Kooperationsrat

Die formelle Rolle des Kooperationsrates besteht insbesondere darin:

  • Stellung zur Zielvereinbarung und zum Budget der HES-SO zu nehmen,
  • Position zu den Vorschlägen zu beziehen, die die Stellung des Personals sowie der Studierenden betreffen,
  • sich zu Fragen zu äussern, die die HES-SO und ihre Hochschulen im Allgemeinen betreffen,
  • Beschlüsse zu Fragen im Zusammenhang mit der HES-SO zu treffen,
  • dem Rektorat allgemeine Vorschläge zu unterbreiten.

Der Kooperationsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • 8 Vertreterinnen und Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals,
  • 3 Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus,
  • 4 Vertreterinnen und Vertreter des Verwaltungs- und technischen Personals,
  • 6 Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden.

Sofern genügend Kandidaturen vorliegen, stammen die Vertreterinnen und Vertreter des Lehr- und Forschungspersonals und der Studierenden aus den sechs Fachbereichen der HES-SO, wobei maximal 40 % von ihnen derselben kantonalen/regionalen Hochschule zugehören dürfen. Ausserdem ist ein Sitz des Verwaltungs- und technischen Personals für einen Vertreter bzw. eine Vertreterin der Rektoratsdienste reserviert.