Die Dauer der Mandate variiert je nach Gremium und hängt von den spezifischen Reglementen ab. Im Allgemeinen werden die Vertreterinnen und Vertreter des Mittelbaus sowie der Studierenden für eine Dauer von zwei Jahren gewählt, wobei das Mandat oft verlängert werden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter des Verwaltungs- und technischen Personals sowie des Lehr- und Forschungspersonals werden für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Ihr Mandat kann potenziell verlängert werden.
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Bei einer mehrfachen Zugehörigkeit gilt Ihr vorrangiges Engagement (in Bezug auf den Beschäftigungsgrad, mindestens 20 %). Ist keine Zugehörigkeit vorrangig, müssen Sie sich entscheiden, für welche Hochschule und/oder welchen Fachbereich Sie sich bewerben möchten.
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Jede in ein Stimmregister eingetragene Person, die von den Ergebnissen der Wahl besonders betroffen ist und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Ungültigkeitserklärung oder Änderung hat, kann innerhalb von zehn Tagen nach der offiziellen Veröffentlichung der Wahlergebnisse eine ordnungsgemäss begründete Einsprache bei der Wahlkommission einlegen (elections(at)hes-so.ch).
Falls die Einsprache von der Wahlkommission abgelehnt wird, kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Entscheidung eine Beschwerde beim Rektorat der HES-SO eingelegt werden.