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Mitwirkungsräte der Fachbereiche
Die sechs Mitwirkungsräte sind:
- Mitwirkungsrat des Fachbereichs Design und Bildende Kunst
- Mitwirkungsrat des Fachbereichs Wirtschaft und Dienstleistungen
- Mitwirkungsrat des Fachbereichs Ingenieurwesen und Architektur
- Mitwirkungsrat des Fachbereichs Musik und Darstellende Künste
- Mitwirkungsrat des Fachbereichs Gesundheit
- Mitwirkungsrat des Fachbereichs Soziale Arbeit.
Der Mitwirkungsgrad jedes Fachbereichs nimmt unter anderem Stellung zu:
- den Reglementen und Studienplänen
- den Entwicklungsplänen des Fachbereichs auf den Gebieten der Ausbildung und der Forschung (z. B. Ausbildungsstrategie des Fachbereichs)
Die Mitwirkungsräte haben je nach Anzahl Hochschulen des jeweiligen Fachbereichsunterschiedlich viele Mitglieder. Es wird jedoch auf eine ausgeglichene Vertretung geachtet.
Die Mitwirkungsräte setzen sich wie folgt zusammen:
STU* |
CI |
PAT |
CER |
TOTAL* | |
Design und Bildende Kunst |
4(5) |
2 |
2 |
4 |
12(13) |
Wirtschaft und Dienstleistungen |
6(7) |
3 |
4 |
8 |
21(22) |
Ingenieurwesen und Architektur |
6(7) |
3 |
4 |
8 |
21(22) |
Musik und Darstellende Künste |
3 |
1 |
2 |
3 |
9 |
Gesundheit |
6(8) |
3 |
4 |
8 |
21(23) |
Soziale Arbeit |
4(5) |
2 |
3 |
6 |
15(16) |
Sofern es die eingereichten Kandidaturen zulassen, sind der Lehr- und Forschungskörper und die Studierendenschaft jeder Hochschule des Fachbereichs mit mindestens einem Mitglied im Mitwirkungsgrad vertreten.
*Die Anzahl Vertreter der Studierenden wird anhand der Kandidaturen festgelegt, damit alle Hochschulen eines Fachbereichs mindestens einen Vertreter stellen können.